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Zwei Sexualdelikte: Haftstrafe verringert

14.07.2024 • 16:00 Uhr
ABD0004_20240213 – INNSBRUCK – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Eingangsbereich des Landesgerichts (Oberlandesgericht), anlŠsslich der Tagsatzung mit Entscheidung Ÿber Insolvenzantrag gegen Rene Benko, aufgenommen am Dienstag, 13. Februar 2024, in Innsbruck. – FOTO: APA/EXPA/JOHANN GRODER
In 2015 vergriff sich der Angeklagte mutmaßlich an zwei unmündige Mädchen. APA/EXPA/JOHANN GRODER

Angeklagter versuchte 13-Jährige zu vergewaltigen und missbrauchte andere 13-Jährige. Berufungsgericht setzte nach Schadensersatzzahlung Haftstrafe um einen Monat herab.

Wegen versuchter Vergewaltigung, versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der unbescholtene Angeklagte im November 2023 am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 21 Monaten verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, zu verbüßende Teil auf sieben Haftmonate.

Der Angeklagte bekämpfte das Urteil. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies im Mai seine Nichtigkeitsbeschwerde zurück und bestätigte den Schuldspruch.

Das Oberlandesgericht Innsbruck gab in dieser Woche der Strafberufung des 31-jährigen Angeklagten teilweise Folge. Das Berufungsgericht setzte die teilbedingte Freiheitsstrafe mit 20 Monaten fest, davon 6 Monate unbedingt. Damit wurde auch der zu verbüßende Teil der Gefängnisstrafe um einen Monat herabgesetzt. Weil der Angeklagte den Opfern inzwischen insgesamt 4000 Euro an Schadenersatz bezahlt hat.

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug nach der alten Rechtslage ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Ein Blick auf die Vorwürfe

Nach Ansicht der Richter hat der damals 23-Jährige aus dem Bezirk Bregenz im Jahr 2015 zwei 13-jährige Mädchen missbraucht. Demnach hat er eines der Mädchen zu vergewaltigen versucht. Dem Urteil zufolge hat der Angestellte einer Hilfsorganisation nach einer Veranstaltung am Arbeitsplatz die Unmündige nicht heimgefahren, sondern in seinem Elternhaus zu vergewaltigen versucht.

Bei einem anderen Vorfall hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen die andere 13-Jährige bei einem nächtlichen Treffen vor einem Stallgebäude etwa fünf Minuten lang über dem BH an der Brust festgehalten.

Die Richter hielten die belastenden Angaben der jungen Frauen für glaubwürdig. Eine Freundin des Opfers der versuchten Vergewaltigung erstattete 2022 Anzeige. Die 13-Jährige berichtete ihrer Familie schon rund ein halbes Jahr nach dem angeklagten Vorfall davon. Man sei aber nicht zur Polizei gegangen, weil man keine Beweise gehabt habe, sagte die Mutter als Zeugin vor Gericht. Zudem seien die Eltern des Beschuldigten Lehrer ihrer Kinder gewesen.

Der einen Freispruch beantragende Angeklagte sagte, er habe keinen intimen Kontakt zu den Mädchen gehabt, sondern ihnen nur geholfen. Das Landesgericht sah wegen mangelnder Gefährlichkeit davon ab, ein Tätigkeitsverbot über den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation zu verhängen.