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Angriff mit Baseballschläger: Urteil gefällt

23.07.2024 • 14:04 Uhr
Zwei Männer, Jahrgang 1958 und 1957, sind angeklagt zwischen 2013 und 2020 als Organe in der Gemeinde Fußach überhöhte Dienstzulagen genehmigt und unberechtigte Spesen sowie Überstunden verrechnet zu haben Bitte Fotos von Angeklagten, Richterin Verena Wackerle
Im Landesgericht Feldkirch in neuem Schöffenprozess kommen drei Jahre Haft auf Angeklagten zu. Hartinger

Urteil in zweiter Instanz bestätigt: Drei Jahre Haft nach Schlägen mit Baseballschläger. 2019 noch Freispruch wegen Notwehr. Danach neuer Prozess mit neuen Beweisen.

Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde der zuvor wegen Anstiftung zur falschen Zeugenaussage bestrafte Angeklagte in einem neuen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von drei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzgeld hat der 47-Jährige dem Opfer 5000 Euro zu bezahlen. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt und nun rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof in Wien wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen den Schuldspruch zurück. Danach gab das Oberlandesgericht Innsbruck den Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge.

Tatbestand

Nach Ansicht der Richter hat der Angeklagte 2017 im Bezirk Feldkirch einen 54-Jährigen auf dessen Autoverkaufsplatz mit Schlägen mit einem Baseballschläger schwer verletzt. Das Opfer erlitt Knochenbrüche am rechten Arm und an der rechten Hand.

Demnach war der 47-jährige Angeklagte der Angreifer. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat sich der angegriffene 54-Jährige mit Schlägen mit einer Eisenstange in Notwehr verteidigt. Dabei wurde auch der Angeklagte schwer verletzt.

Wer auf jemanden mit einem Baseballschläger mehrfach einschlage, für den gebe es nur eine zu verbüßende Haftstrafe, sagte Richter Theo Rümmele als Vorsitzender des neuen Feldkircher Schöffensenats.

Wiederaufnahmeverfahren

Bei dem Schöffenprozess handelt es sich um ein Wiederaufnahmeverfahren mit neuen Beweisen. 2018 war der Angeklagte zusammen mit drei Mitangeklagten am Landesgericht im Zweifel noch freigesprochen worden. Weil das Gericht nicht feststellen konnte, wer angegriffen und wer sich gewehrt hat.

In einem Zivilprozess um Schadenersatz aus dem Vorfall sagte 2021 einer der freigesprochenen Mitangeklagten als Zeuge, er und der nunmehrige Angeklagte seien die Angreifer gewesen. Daraufhin wurde die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in die Wege geleitet.

Der 44-jährige Zeuge belastete seinen angeklagten Cousin im neuen Strafprozess. Das Strafverfahren gegen den 44-Jährigen wurde wegen Verjährung der ihm angelasteten Körperverletzung zum Nachteil des Sohnes des 54-Jährigen nicht wiederaufgenommen. Die Notwehrfreisprüche von 2018 für den 54-Jährigen und seinen Sohn blieben bestehen.

Zur tätlichen Auseinandersetzung soll es 2017 auch deshalb gekommen sein, weil die beteiligten Autohändler Konkurrenten waren.