Vorbestrafter vor Gericht: Fahrkartenkontrolleur bedroht

Gefährliche Drohung: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für einschlägig vorbestraften 24-Jährigen aus Somalia.
Wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde der mit drei Vorstrafen belastete Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann einverstanden waren, ist trotzdem nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte erschien ohne Verteidiger zur Gerichtsverhandlung und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.
Drohung gegen Fahrkartenkontrolleur
Der angeklagte 24-Jährige aus Somalia sagte nach den gerichtlichen Feststellungen in einem Zug nach Dornbirn zu einem Fahrkartenkontrolleur in englischer Sprache, er werde ihn draußen umbringen, wenn er ihn sehe.
Richter Alexander Wehinger hielt die belastenden Angaben des betroffenen Zugbegleiters und einer Zugbegleiterin für glaubwürdig. Die Zeugen hätten keinen Grund, den Angeklagten zu Unrecht zu beschuldigen, sagte der Strafrichter.
Der Angeklagte bestritt den Anklagevorwurf und beantragte einen Freispruch. Er habe sich geweigert, zum Abgleich mit dem Foto auf seinem Fahrausweis seine Schildkappe abzunehmen. Daraufhin habe der Zugbegleiter gesagt, er werde die Polizei informieren. Das sei okay, er werde auf die Polizei warten, habe er selbst daraufhin gesagt. Er habe den Kontrolleur nicht bedroht.
Trotz Vorstrafen
Der Angeklagte habe zwar schon drei Vorstrafen, davon zwei einschlägige wegen ähnlicher Straftaten, merkte Richter Wehinger an. Die letzte einschlägige Vorstrafe liege aber schon etwas länger zurück. Deshalb müsse der Angeklagte die Haftstrafe nicht verbüßen.