22-Jähriger wegen Terrorismusfinanzierung vor Gericht

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für 22-Jährigen wegen Terrorismusfinanzierung: Oberländer spendete der Terrororganisation Hamas vor drei Jahren 280 Euro.
Wegen Terrorismusfinanzierung und versuchter Anstiftung zur Terrorismusfinanzierung wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 2200 Euro am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1380 Euro (60 Tagessätze zu je 23 Euro) verurteilt. Das Smartphone des 22-Jährigen gehört als Tatwerkzeug jetzt der Republik Österreich.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft. Der Schöffensenat gewährte dem Angeklagten eine außerordentliche Strafmilderung, weil die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe deutlich überwogen: reumütiges Geständnis, Unbescholtenheit, Alter unter 21 Jahren, lange Verfahrensdauer.
Die Tat im Detail
Nach den gerichtlichen Feststellungen überwies der damals 19-Jährige aus dem Bezirk Bludenz im Juni und Juli bei zwei Transaktionen insgesamt 280 Euro in Bitcoins auf das Spendenkonto des militärischen Flügels der palästinensischen Hamas. Zudem forderte er mehrere Bekannte zu Spenden an die Hamas auf. Die Hamas gilt in Österreich als terroristische Organisation.
Der Schöffensenat ging davon aus, dass der angeklagte Österreicher türkischer Abstammung in Kauf nahm, dass die Hamas mit seinen Spendengeldern den Ankauf von Waffen mitfinanziert. Dabei stütze sich das Gericht auch auf einen vom Angeklagten gelesenen türkischen Zeitungsartikel mit einem Link zum Spendenkonto und auf einen Chat mit einem Schulkollegen. Dabei war auch vom Krieg gegen die Israelis die Rede.
Strafrahmen erklärt
Weil der Angeklagte vor Gericht einen positiven Eindruck gemacht habe, sein keine zu verbüßende Haftstrafe verhängt worden, sagte Richter Nußbaumer.
Der Angeklagte sagte, er habe humanitäre Hilfe leisten wollen und 2021 noch nicht gewusst, dass es sich bei der Hamas um eine Terrororganisation handelt. Erst seit dem Überfall der Hamas im Oktober 2023 auf Israel sei ihm das klar.
Verteidiger Clemens Achammer beantragte einen Freispruch. Denn sein Mandant habe 2021 keinen Vorsatz zur Terrorismusfinanzierung gehabt.