Schlagstock-Attacke vor Gericht: Rache findet falsches Opfer

20-Jähriger wollte sich an Nebenbuhler rächen und verletzte Opfer mit Schlagstock am Kopf leicht. Vertagter Prozess, in dem Vorbestraften neuerliche Haftstrafe droht.
Wegen des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung und eines Vergehens nach dem Waffengesetz hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen einem mit sieben Vorstrafen belasteten 20-Jährigen Anklage erhoben. Für das angeklagte Verbrechen beträgt der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs ein bis zehn Jahre Gefängnis. Wegen Beitrags zur versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung hat sich ein unbescholtener 19-Jähriger vor Gericht zu verantworten.
Im Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Philipp Plattner erging am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde vertagt, zur Befragung eines weiteren Zeugen und zur Abklärung der Beschaffenheit des Schlagstocks.
Verwechslungs-Schlag auf offener Straße
Der 20-jährige Erstangeklagte schlug der Anklageschrift zufolge am 30. April in Dornbirn auf der Straße einem jungen Mann mit einem Schlagstock auf den Kopf und verletzte ihn dabei glücklicherweise nur leicht. Der Schlagstock soll ihm unmittelbar zuvor vom 19-jährigen Zweitangeklagten übergeben worden sein.
Der Erstangeklagte habe das Opfer schwer verletzen wollen, sagte Staatsanwalt Hubert Ganner. Und der Zweitangeklagte habe dazu einen Beitrag geleistet. Der Erstangeklagte habe versehentlich den falschen Mann geschlagen. Er habe sich an jenem ihm nicht bekannten Mann rächen wollen, der seiner minderjährigen Freundin Kokain und Sex angeboten haben soll. Ihm habe er in Dornbirn auf der Straße aufgelauert, zusammen mit dem Zweitangeklagten und einem weiteren Begleiter.
Sieben Tage vor der angeklagten Tat sei der 20-jährige Unterländer am Landesgericht zuletzt verurteilt worden, so der Staatsanwalt, wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod und nach dem Waffengesetz zu acht Monaten Gefängnis.
Eine Gips-Hand und ein misslungener Schlag
Verteidigerin Astrid Nagel sagte, der Erstangeklagte habe nur eine Körperverletzung zu verantworten, mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Haft. Denn der 20-jährige habe das Opfer nicht absichtlich schwer zu verletzen versucht. Zumal der Rechtshänder den Schlagstock in der linken Hand gehalten habe, da die rechte Hand eingegipst gewesen sei.
Verteidiger Halil Arsland beantragte eine Diversion für den unbescholtenen Zweitangeklagten. Der 19-Jährig gab zu Protokoll, er habe den Schlagstock nur weitergereicht, falls sich der 20-Jährige damit gegen einen eventuell aggressiven Widersacher verteidigen müsste.