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Kleines Kind gequält: Haftstrafe für Mutter

10.10.2024 • 07:00 Uhr
Kleines Kind gequält: Haftstrafe für Mutter
Es folgt eine teilbedingte Haftstrafe für die Angeklagte. HARTINGER

Die 28-Jährige Angeklagte tauchte laut Urteil den linken Fuß ihrer einjährigen Tochter in heißes Wasser. Das Kind wurde dabei mit Verbrühungen schwer verletzt. Teilbedingte Haftstrafe für Angeklagte. 

Wegen des Vergehens des Quälens einer unmündigen Person und des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde die unbescholtene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Davon sind sechs Monate zu verbüßen. 14 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Schmerzengeld hat die Hausfrau ihrer geschädigten Tochter 5000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Die von Edelbert Giesinger verteidigte Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Staatsanwalt Hubert Ganner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis fünf Jahre Gefängnis. Die Mindeststrafe erhöhte sich von sechs auf zwölf Monate, weil das Gewaltopfer unmündig ist.

Nach den gerichtlichen Feststellungen tauchte die angeklagte Afghanin aus dem Bezirk Feldkirch am 20. November 2023 den linken Fuß ihrer einjährigen Tochter in einem Behältnis in eine heiße Flüssigkeit ein. Dadurch wurde das 14 Monate alte Kind gequält und am Fuß mit Verbrühungen schwer verletzt. Die Richterin ging von keiner Lebensgefahr aus.

Der Vorfall sei ein derart schlimmer, dass eine Geldstrafe für die unbescholtene Angeklagte bei Weitem nicht ausreichend wäre, merkte Richterin Pfeifer in ihrer Urteilsbegründung an. Auch zur Abschreckung der Allgemeinheit sei eine teilbedingte Gefängnisstrafe zu verhängen gewesen.

Die Angeklagte sagte, sie sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Die 28-Jährige gab an, sie habe ihrem jüngsten Kind nichts angetan. Sie habe mit der schweren Verletzung ihrer kleinen Tochter nichts zu tun. Sie sei an jenem Tat mit ihren zwei älteren Kindern im Badezimmer der Wohnung beschäftigt gewesen. Ihr kleinstes Kind habe sich unbeaufsichtigt in der Küche aufgehalten. Dann müsse die Einjährige von selbst in das Glas mit dem heißen Wasser gestiegen sein. Sie habe zuvor in einem Wasserkocher Wasser heiß gemacht und es dann zum Abkühlen in ein Glas geschüttet.

Die Verletzungen des Kindes seien mit den Schilderungen der Angeklagten nicht in Einklang zu bringen, meinte jedoch die gerichtsmedizinische Gutachtern.

Das verletzte Kind wird nach Angaben des Jugendamts weiterhin in ihrer Familie betreut. Die Angeklagte erhielt vom Gericht eine Chance auf eine Fußfessel.