Nach Mordprozess als Dealer unter Verdacht

Lustenauer verhinderte nicht, dass 30-Jährige erwürgt wurde. 22-Jähriger in U-Haft, weil er in großem Stil mit Marihuana gehandelt haben soll. Mutmaßliche Komplizen verurteilt.
Der Lustenauer sah nach den gerichtlichen Feststellungen tatenlos zu, als im März 2022 in seiner Wohnung ein Bekannter wohl wegen Geldschulden eine 30-jährige Dornbirnerin erwürgte. Wegen der Unterlassung der Verhinderung einer Straftat wurde der 22-Jährige im Juli in einem Mordprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt, der 28-jährige Hauptangeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zum Geschworenenprozess wurde der 22-Jährige als Untersuchungshäftling vorgeführt. Denn er steht im Verdacht, trotz des anhängigen Mordverfahrens in großem Stil Drogenhandel betrieben zu haben. Gegen den Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch noch keine Anklage erhoben.
Aber zwei seiner mutmaßlichen Komplizen wurden in zwei Drogenprozessen am Landesgericht bereits verurteilt. Der Staatsanwalt in einem der Schöffenprozesse sagte, der Lustenauer sei wohl der Initiator eines großen Drogenzirkels gewesen. Ein Angeklagter habe für ihn Drogen nach Vorarlberg geschmuggelt, ein anderer Angeklagter habe für ihn Rauschgift im eigenen Haus deponiert.
Kiloweise Schmuggelware
Der 26-Jährige Angeklagte wurde beim Schmuggel von 18 Kilogramm Marihuana in einem Fahrzeug aus der Schweiz nach Vorarlberg erwischt. Der arbeitslose Unterländer räumte ein, er habe rund 50 Kilo Cannabis von der Schweiz nach Vorarlberg geschmuggelt.
Dafür wurde er wegen Suchtgifthandels zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte meldete Strafberufung an. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.
Im anderen Drogenprozess wurde der 25-jährige Angeklagte für schuldig befunden, sein Haus im Bezirk Feldkirch für das Deponieren von 22 Kilogramm geschmuggeltem Marihuana zur Verfügung gestellt zu haben. Demnach soll der Selbstständige zudem 140 Gramm Kokain für den Verkauf besessen haben.
Das trug dem 25-jährigen Beitragstäter eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In dem Prozess sagte der U-Häftling aus Lustenau als Zeuge, lediglich ein paar Kilo Marihuana seien in dem Haus deponiert worden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn auch wegen falscher Zeugenaussage.