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Streitende Nachbarn: Beide freigesprochen

18.02.2021 • 20:29 Uhr
Der Richter ließ die Anklagen gegenüber beiden beteiligten Frauen fallen. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Der Richter ließ die Anklagen gegenüber beiden beteiligten Frauen fallen. Symbolbild/Hartinger

Richter sprach sowohl 46-Jährige als auch 62-Jährige frei.

Von einem unwürdigen Schauspiel der beiden Angeklagten sprach Staatsanwältin Karin Dragosits. Die zwei Nachbarinnen in dem Wohnblock im Bezirk Dornbirn streiten seit längerer Zeit und machen einander gegenseitig strafrechtliche Vorwürfe.
Bei der Hauptverhandlung am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wurden aber die zwei unbescholtenen Frauen freigesprochen. Das Urteil von Richter Christoph Stadler ist bereits rechtskräftig

Angeklagte freigesprochen

Die von Daniel Wolff verteidigte 46-jährige Erstangeklagte wurde vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Ihr wurde im Strafantrag zur Last gelegt, sie habe im Sommer 2020 mit einer unbekannten Flüssigkeit Terrassensteinplatten ihrer unter ihr wohnenden Nachbarin beschädigt. Denn dabei seien Flecken entstanden. Für den Strafrichter ergab sich aus den vorgelegten Beweisfotos jedoch lediglich eine vermutlich altersbedingte Verwitterung der Steinplatten.
Auch von der Schuld der 62-jährigen Zweitangeklagten war der Richter nicht überzeugt. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe am 20. Dezember 2020 im Stiegenhaus der Wohnanlage zu ihrer 46-jährigen Nachbarin gesagt, sie werde ihr jemanden auf den Hals hetzen. Danach könne sie ihre eigenen Knochen einzeln einsammeln. Für Stadler blieb offen, ob es einen solchen Vorfall tatsächlich gegeben hat.
Die Zweitangeklagte bestritt den Tatvorwurf und sagte, sie habe die 46-Jährige an jenem Tag gar nicht gesehen. Auch die Erstangeklagte bekannte sich nicht schuldig. Sie habe nichts nach unten gesprüht.

Vorgeschichte

Begonnen haben die nachbarlichen Streitigkeiten damit, dass die 62-jährige Ex-Musikschullehrerin oft in ihrer Wohnung musiziert, zum Leidwesen der direkt über ihr wohnenden 46-Jährigen.
Hätten die Angeklagten Einsicht gezeigt, wären die Strafverfahren mit einer Diversion mit einem außergerichtlichen Tatausgleich beendet worden, merkte die Staatsanwältin an.