Polizist gespielt: Nur noch zwei Monate Haft

Vorbestrafter 36-Jähriger gab sich als Kriminalpolizist aus und zog 18-Jährigen vom Motorroller. Berufungsgericht verringerte rechtskräftig Strafe um vier Monate.
Wegen der Vergehen der Amtsanmaßung und Nötigung wurde der mehrfach vorbestrafte Angeklagte im Dezember 2022 am Landesgericht Feldkirch in erster Instanz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde die Haftstrafe am Mittwoch um vier Monate verringert und mit zwei Monaten festgesetzt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe, bei der eine andere Verurteilung berücksichtigt wurde. Die mögliche Höchststrafe für Nötigung beträgt ein Jahr Gefängnis. Wegen zumindest zwei einschlägiger Haftstrafen in der Vergangenheit galt ein um die Hälfte erhöhter Strafrahmen von bis zu 18 Monaten Gefängnis, sagte der Feldkircher Erstrichter in seiner Urteilsbegründung.
Feldkircher Schuldspruch bestätigt
Der Berufung des Angeklagten wegen Nichtigkeit und Schuld wurde am Oberlandesgericht keine Folge gegeben. Damit wurde in der Berufungsverhandlung der Feldkircher Schuldspruch bestätigt.
Nach Ansicht der Richter hat sich der 36-jährige Arbeitslose im Mai 2022 in Feldkirch als Kriminalpolizist ausgegeben, einen angeblichen Dienstausweis vorgezeigt und einen 18-Jährigen von hinten in den sogenannten Schwitzkasten genommen und so zum Absteigen vom Motorroller genötigt. Die Richter folgten den Aussagen des 18-Jährigen und eines Kollegen des Schülers.
Vorwürfe bestritten
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und beantragte einen Freispruch. Der Osteuropäer sagte, er habe den Eindruck gehabt, dass der Fahrer des Motorrollers eines der abgestellten Fahrräder stehlen wollte, die sich der 18-Jährige angesehen habe. Deshalb sei er eingeschritten. Dabei sei er aber nicht als Polizist aufgetreten. Er habe lediglich einem Taxifahrer „Polizei!“ zugerufen, damit die Polizei verständigt wird. Im Zukunft werde er dem Staat nicht mehr helfen, Straftäter zu erwischen.
Der 18-jährige Zeuge schilderte den Vorfall und gab zu Protokoll, er habe nichts stehlen wollen, sondern sich nur aus Interesse einen Motorroller angesehen, der seinem gleiche.
Der Feldkircher Richter sagte, er habe den vorbestraften Angeklagten im Februar 2022 wegen gefährlicher Drohung und Diebstahls rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Wenige Monate später habe der rasch rückfällig gewordene Angeklagte die ihm nunmehr angelasteten Taten begangen.