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Amtsmissbrauch durch KFZ-Prüfer

09.10.2023 • 20:10 Uhr
Der Mechaniker verlängerte trotz verrosteter Bremsen die Zulassung.<br><span class="copyright">apa/fohringer</span>
Der Mechaniker verlängerte trotz verrosteter Bremsen die Zulassung.
apa/fohringer

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines ­Mechanikers abgewiesen, der zu unrecht ein KFZ-Pickerl geklebt hatte.

Rechtlich können denselben Worten verschiedene Bedeutungen innewohnen. So kann ein Küchenmesser zwar eine Waffe im Sinne des Strafgesetzbuches sein, ist aber in der Regel keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Ähnlich verhält es sich mit den Beamten. Im strafrechtlichen Sinn fallen darunter nicht nur öffentlich Bedienstete, sondern auch Personen, die für den Staat Kontrollen durchführen – wie Rauchfangkehrer oder Auto­mechaniker.

Rostlaube beklebt

Mit diesem Vorwissen überrascht es weniger, dass auch ein Mechaniker Amtsmissbrauch begehen kann – konkret, wenn er ein Prüfpickerl an einem Auto anbringt, das nicht fahrtauglich ist. So soll ein Vorarlberger KFZ-Prüfer bei der Kontrolle eines Skoda Fabia im Oktober 2021 dessen defekte Bremsen ignoriert und „ein positives Gutachten nach § 57a Abs 4 KFG“ erstattet haben. Als der Wagen etwa sieben Monate später aus dem Verkehr gezogen wurde, wies er unter anderem „Durchrostungen im rechtsseitigen Bodenbereich“ auf.

Diese Tatsache und der Umstand, dass die Bremsleitungen „infolge starker Anrostungen und großflächige An- und Durchrostungen der beiden Seitenschweller“ starr waren, ließen für das Landesgericht Feldkirch im Prozess gegen den Mechaniker keinen Zweifel daran, dass das Pickerl rechtswidrig vergeben worden war.

Unglaubwürdige Aussage

Der Mechaniker habe dadurch „unter unvertretbarer Missachtung zwingender rechtlicher Vorgaben seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, zumal er von den gegenständlichen schweren Mängeln am Fahrzeug wusste“, heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Dieser hatte die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil zurückgewiesen.

Der Mechaniker habe gewusst, „dass er aufgrund des Vorliegens dieser schweren Mängel nicht befugt war, ein positives Gutachten auszustellen und eine Begutachtungsplakette am Fahrzeug anzubringen, weil das Fahrzeug nicht den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprach“, so die Höchstrichter. Er habe dadurch den Fahrzeuglenker und andere Verkehrsteilnehmer an ihrem Recht auf Sicherheit gefährdet.
Dass er die Tat geleugnet habe, hätten die Feldkircher „als unglaubhaft verworfen“.