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Haftstrafe: Drogen für minderjährige Freundin

15.02.2024 • 13:20 Uhr
Urteil ist nicht rechtskräftig. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Urteil ist nicht rechtskräftig. Klaus Hartinger

18 Monate Gefängnis für vorbestraften 20-Jährigen wegen Drogenweitergabe und anderer Straftaten.

Wegen unerlaubten Umgangs mit Suchgiften, Körperverletzung, versuchter Begünstigung und unerlaubten Waffenbesitzes wurde der mit sechs Vorstrafen belastete 20-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Monate aus zwei offenen Vorstrafen. Damit beträgt die Gesamtstrafe 18 Monate Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der die Entscheidung akzeptierende Angeklagte erhielt automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er keinen Verteidiger hat. Staatsanwältin Karin Krehn gab noch kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Drogenhandel und Körperverletzung

Strafrechtlich am schwersten wog die Weitergabe von Drogen an eine Minderjährige. Der 20-Jährige sagte, er habe seiner 16-jährigen Freundin 20 Gramm Marihuana geschenkt. Zudem habe er Kunden 80 Gramm Marihuana und drei Gramm Kokain verkauft.

Geständig war der Lehrling auch zum Vorwurf der Körperverletzung: Mit einem Schlag mit der flachen Hand auf den Kopf verletzte er einen jungen Mann leicht.

Widerstand gegen Polizei

Der Schuldspruch erfolgte auch nach dem Waffengesetz: Der mit einem Waffenverbot belegte Vorbestrafte besaß verbotenerweise ein Schwert und eine Gaspistole.

Verurteilt wurde der junge Mann aus dem Bezirk Bludenz auch wegen versuchter Begünstigung. Nach gerichtlichen Feststellungen weigerte er sich rund eine Viertelstunde lang, der Polizei in seiner Wohnung die Tür zu einem Zimmer aufzusperren, in dem sich ein Kollege eingesperrt hatte. Die Polizei hatte den zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilten Straftäter zum Haftantritt vorzuführen.

Freispruch

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf der Nötigung. Er hatte zu seiner Freundin gesagt, sie werde es zu spüren bekommen, wenn sie der Polizei von seinen Drogendeals erzähle. Das sei keine Drohung mit einer vorsätzlichen Körperverletzung, sagte Richterin Sabrina Tagwercher.