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In Hohenemser Imbisslokal “Heil Hitler” gerufen und jetzt vor Gericht

09.12.2024 • 15:50 Uhr
Landesgericht Gericht Feldkirch Gerichtssaal Symbolbilder
51-Jähriger muss sich vor dem Schwurgericht verantworten. Hartinger

Weil Taten schon vor neun Jahren begangen wurden, kam geständiger Angeklagter mit Diversion davon.

Der geständige Angeklagte rief am 17. November 2015 in einem Hohenemser Imbisslokal vor sechs Gästen „Heil Hitler!, machte den Hitlergruß, sagte, die Hakenkreuzflagge sollte gehisst werden und Adolf Hitler den Nobelpreis erhalten. Zudem zeigte er einem Gast seine Hakenkreuzfahne. Des Weiteren besaß der damals mit einem Waffenverbot belegte Ex-Soldat aus dem Bezirk Feldkirch daheim eine intakte russische Panzergranate und eine Maschinengewehrpatrone.

Schuldig gesprochen und Diversion gewährt

Wegen des Verbrechens nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes und des Vergehens nach dem Waffengesetz wurde der unbescholtene Arbeitslose am Montag in einem Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Feldkirch von allen acht Geschworenen schuldig gesprochen.Dem Angeklagten wurde eine Diversion gewährt. Der arbeitslose 51-Jährige bezahlte die Geldbuße von 720 Euro und die pauschalierten Verfahrenskosten von 80 Euro während der Verhandlung beim Gericht ein. Daraufhin wurde das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt. Damit bleibt dem Angeklagten eine Vorstrafe erspar

Unbescholten und geständig

Der Angeklagte kam mit einer Diversion davon, weil er unbescholten und geständig war und die Taten schon neun Jahre lang zurückliegen. Nach den Taten begab sich der Beschuldigte jahrelang auf Weltreise und kehrte erst vor Kurzem nach Vorarlberg zurück.Er stehe politisch jetzt nicht mehr rechts, gab der Angeklagte zu Protokoll. Verteidiger Martin Rützler sagte, sein Mandant sei früher Bundesheersoldat in Auslandseinsätzen am Golan und im Kosovo gewesen. Dort habe er Schreckliches erlebt und sei deswegen alkoholsüchtig geworden. Auf der Weltreise habe er sich selbst therapiert.

Für den Fall einer Verurteilung hätte der inzwischen verringerte Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen. Dem Angeklagten wurde eine Diversion mit den maximal möglichen 180 Tagessätzen gewährt. Das entspricht drei Monaten Haft.