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Drogenprozess gegen Ex-Rockerboss war laut OGH zu langsam

16.12.2024 • 12:40 Uhr
Rocker Prozess
Der unbescholtene 39-Jährige wurde Ende November am Landesgericht wegen Suchtgifthandels und verbotenen Waffenbesitzes zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Hartinger

Landesgericht hätte Drogenprozess gegen Angeklagten schneller durchführen müssen, meint das Höchstgericht. Was für Folgen die Entscheidung hat.

Der angeklagte Ex-Präsident eines Motorradklubs wurde in seinem Drogenprozess am Landesgericht Feldkirch in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Das entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Demnach war das Landesgericht bei der Verhandlungsführung säumig und verstieß gegen das gesetzliche Beschleunigungsgebot in Haftsachen.

Nach Ansicht des OGH-Senats hätte der Vorsitzende Richter des Schöffensenats die Verhandlung gegen den Untersuchungshäftling nicht mehrmals auf unbestimmte Zeit vertagen und zwischen den Verhandlungen nicht mehrere Wochen vergehen lassen dürfen. Der Feldkircher Strafrichter habe nicht alles ihm Mögliche zur Abkürzung der Haft getan.

Mehrere Verhandlungen waren notwendig, weil der Angeklagte darauf bestand, dass der gesamte, hunderte Seiten umfassende Akt im Gerichtssaal vorgelesen wird.

Entscheidung bleibt vorerst ohne Folgen

Das Höchstgericht in Wien verpflichtete die Republik, dem Angeklagten die Kosten von 960 Euro für die Grundrechtsbeschwerde zu ersetzen. Darüber hinaus aber bleibt die Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit zumindest vorerst ohne konkrete Folgen. Denn der Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck auf Fortsetzung der U-Haft wurde nicht aufgehoben.

Das bedeutet, dass der im Jänner verhaftete Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Weil, so der OGH, der dringende Tatverdacht auf Suchtgifthandel und Tatbegehungsgefahr bestehe, obwohl die letzte angeklagte Tat bereits im März 2021 begangen worden sei. Das Höchstgericht erteilte dem Vorsitzenden des Feldkircher Schöffensenats jedoch den Auftrag, umgehend eine neuerliche Haftprüfung vorzunehmen. Der Untersuchungshäftling beantragte bislang stets erfolglos seine Enthaftung.

50 Kilo Kokain und 63 Kilo Marihuana verkauft

Der unbescholtene 39-Jährige wurde Ende November 2024 am Landesgericht wegen Suchtgifthandels und verbotenen Waffenbesitzes zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte den Schmuggel von 40 Kilogramm Kokain und 181 Kilo Marihuana veranlasst. Dem Urteil zufolge hat er zudem 50 kg Kokain und 63 kg Marihuana verkauft und weitere 4 kg Kokain zum Kauf angeboten. Darüber hinaus besaß der Unterländer mit einem Teleskopschlagstock und einem Schlagring unbefugt Waffen.