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Causa Tschann: Popularität hat ihre Grenzen

25.02.2026 • 20:18 Uhr
Causa Tschann: Popularität hat ihre Grenzen
Hartinger

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber der zweite Schuldspruch gegen Bürgermeister Simon Tschann wirft Fragen auf, die über das Strafmaß hinausgehen.

Auch im zweiten Rechtsgang wurde Bürgermeister Simon Tschann am Dienstagabend – nicht rechtskräftig – des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Verurteilung allein nicht zwingend politisches Kapital kostet. Zumindest vom ersten Schuldspruch ließen sich die Wähler nicht abschrecken. Tschann wurde 2025 im Amt bestätigt und sicherte seiner Partei sogar die absolute Mehrheit.

Dennoch schwebt über dem Bürgermeister nun erneut das Damoklesschwert einer rechtskräftigen Verurteilung. Anders als nach dem ersten Urteil ist dieses Mal eher nicht davon auszugehen, dass der Oberste Gerichtshof die Entscheidung aufheben wird. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle hat sich den vom Höchstgericht aufgeworfenen Fragen ausführlich gewidmet und die entscheidenden Punkte klar abgearbeitet. Ein dritter Rechtsgang erscheint daher wenig wahrscheinlich – es sei denn, dem Gericht wäre ein gravierender Verfahrensfehler unterlaufen.

Auf der anderen Seite ist ein Amtsverlust nun unwahrscheinlicher geworden. Beim ersten Urteil mit elf Monaten bedingter Haft hätte eine Anhebung um nur einen Monat gereicht, um die gesetzliche Schwelle für den Verlust des Bürgermeisteramts zu überschreiten. Mit acht Monaten bedingter Haft liegt Tschann davon deutlich entfernt.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, stehen Tschann und die ÖVP vor heiklen Fragen. Dann geht es nicht mehr um juristische Feinheiten, sondern um Haltung. Wie geht eine Partei mit einem Bürgermeister um, der wegen Amtsmissbrauchs verurteilt ist? Wie reagiert sie auf einen dann vermutlich wachsenden öffentlichen Druck? Bleibt Tschann im Amt, wird sich die ÖVP spätestens dann mit Fragen der Glaubwürdigkeit auseinandersetzen müssen. Zwischen persönlicher Popularität und institutioneller Verantwortung kann eine Partei nicht dauerhaft balancieren, ohne sich klar zu positionieren. Da die mutmaßliche Tat – anders als etwa bei ÖVP-Klubchef August Wöginger – in unmittelbarem Zusammenhang mit Tschanns Amt steht, wäre spätestens bei einer rechtskräftigen Verurteilung die Rücktrittsfrage kaum auszublenden.

Wie konnte es so weit kommen? Im Jahr 2020 hatte der junge Tourismusfachmann Tschann im Slim-Fit-Anzug und im Kielwasser des Wunderwuzzis Sebastian Kurz die Alpenstadt erobert. Er agierte mit viel Tempo und dem erklärten Willen, Dinge möglich zu machen. Das kann Politik beleben. Es kann aber auch dazu führen, dass politische Prozesse mit der Dynamik eines Wirtschaftsbetriebs vorangetrieben werden. Auch beim inkriminierten Bauprojekt entstand der Eindruck, dass kritische Einwände eher als lästiges Hindernis denn als Korrektiv wahrgenommen wurden. Ein solches Vorgehen mag aus unternehmerischer Perspektive konsequent erscheinen, in der öffentlichen Verwaltung gelten jedoch andere Maßstäbe. Dass im Nachgang dann noch – wie vom Gericht festgestellt – Sitzungstermine erfunden wurden, um den offensichtlich illegalen Baubescheid zu rechtfertigen, spricht Bände.