Gewaltakt an Silvester: Würgen, Schläge und Messer-Drohung vor Gericht

Eine Gewalttat an Silvester endet vor dem Landesgericht Feldkirch. Ein 43-Jähriger soll versucht haben, die Mutter des gemeinsamen Kindes schwer zu verletzen.
Der 43-jährige Angeklagte muss sich für einen Gewaltakt an Silvester verantworten. Er soll die Mutter des gemeinsamen Kindes geschlagen, gewürgt und an den Haaren gerissen haben. Sie habe dabei Prellungen und Hämatome sowie eine Verstauchung an der Halswirbelsäule erlitten. Darüber hinaus habe der Mann ihr mit einem Messer in der Hand gedroht.
“Das hat niemand verdient.”
Der Mann sitzt während des Prozesses ruhig da. Seine wenigen Aussagen spricht er mit fester Stimme. Auf die Frage des Richters, wie er sich bekennt, antwortet er deutlich: “Schuldig.” Zudem bewertet der 43-Jährige seine eigenen Taten mit klaren Worten: “Das hat niemand verdient.”
Aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses ist eine Zeugeneinvernahme nicht notwendig. Die betroffene Frau schließt sich allerdings mit Privatbeteiligtenansprüchen von 500 Euro Teilschmerzensgeld an. Der Angeklagte akzeptiert diese Ansprüche, ohne zu zögern.
Freiheits- und Geldstrafe
Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch im Sinne des Strafantrags. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro) bezahlen. Zudem wird eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten ausgesprochen. Wenn sich der 43-Jährige in den nächsten drei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lässt, muss er nicht ins Gefängnis. Zur Strafe kommen die 500 Euro Teilschmerzensgeld dazu.
Mildernd wertet das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes, dass die schwere Körperverletzung beim Versuch blieb, sowie das reumütige Geständnis. Demgegenüber stehen erschwerend, dass zwei Taten zusammenkamen und sich diese gegen eine Angehörige richteten.
Der Richter macht in seiner Urteilsbegründung deutlich: “Es war eine sehr vernünftige Entscheidung, dass Sie hier geständig waren.” Dennoch handle es sich um ein überdurchschnittliches Gewaltpotenzial. Sowohl der Angeklagte als auch die Öffentlichkeit müssen sehen, dass solche Taten nicht geduldet werden.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.