“Loyaler Freund” steht wegen Falschaussage vor Gericht

Der letzte von vier Angeklagten muss sich am Landesgericht Feldkirch wegen Falschaussage verantworten. Im Kern geht es um einen Schlag, der tödlich hätte enden können.
Es sei ein komplizierter Akt, bemerkt Richterin Verena Wackerle während der Gerichtsverhandlung. Tatsächlich wurden bereits drei Angeklagte wegen Falschaussage und Begünstigung in der fraglichen Thematik verurteilt. Zwei Männer zeigten sich demnach nicht geständig. Sie fassten Geldstrafen von 9500 und 13.300 Euro aus. Eine Frau gestand. Ihre Strafe fiel bedeutend geringer aus. An diesem Tag sitzt der letzte Angeklagte, ein 42-jähriger Mann, vor Gericht.
Gefährlicher Schlag
Ausgangspunkt ist ein Konflikt zwischen zwei Männern in einer Bar. Einer der beiden habe den ganzen Abend gepöbelt, woraufhin ein anderer zuschlug und Ersteren schwer verletzte. Der Angreifer wurde hierfür angeklagt und verurteilt. Doch vier Leute sagten in dessen Verfahren zu seinen Gunsten aus. Laut ihnen habe es sich um einen Stoß und keinen Schlag gehandelt.
Zunächst sagt der 42-Jährige, er habe nichts gesehen. Er habe die Bar früher verlassen. Die Richterin nimmt den Angeklagten in die Pflicht. Der verurteilte Angreifer sei laut ihr groß und außerordentlich schwer. Das Verfahren habe gezeigt: Der Schlag hätte tödlich enden können.
Der Angeklagte solle sich einmal vorstellen, sein Sohn wäre das Opfer einer solchen Tat. Auf diese Worte hin überlegt der 42-Jährige kurz. Schließlich sagt er, er habe “loyal gegenüber einem Freund” sein wollen. Von den schweren Verletzungen durch den Schlag habe er viel später erfahren. Nun sehe er ein, dass sein Verhalten falsch war. Er sei zu weit gegangen.
Abschreckende Wirkung
Das Gericht verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Geldstrafe von 1400 Euro (280 Tagessätze zu fünf Euro). Es wären bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen. Zusätzlich muss der Angeklagte die Verfahrenskosten bezahlen. Sein reumütiges Geständnis werde ihm hoch angerechnet. Es verlange viel von Angeklagten vor Gericht ein Unrecht zuzugeben, so die Richterin.
In ihrer Urteilsbegründung greift die Richterin nochmals Worte aus dem Schlussplädoyer von Staatsanwältin Konstanze Erath auf. Polizei und Strafverfolgungsbehörden seien darauf angewiesen, dass Zeugen wahrheitsgemäß aussagen. “Wenn wir uns nicht auf die Richtigkeit von Zeugenangaben verlassen können, dann hat ein Gerichtsverfahren keinen Sinn mehr”, erklärt sie. Daher sei eine abschreckende Strafe notwendig.
Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Der Angeklagte ist nicht anwaltlich vertreten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.