Mehrfach vorbestrafter Autoschnaller soll Messer gezückt haben

Beim wahllosen Öffnen von Autos wird ein 31-Jähriger erwischt. Bei der nachfolgenden Auseinandersetzung zückt er ein Klappmesser.
Der 31-jährige Angeklagte muss sich am Landesgericht Feldkirch in mehreren Anklagepunkten verantworten. Sämtliche Delikte geschahen jedoch an einem einzigen Tag. Zudem hat er eine erhebliche Vorstrafenbelastung, acht davon zählbar für das aktuelle Verfahren.
“Autoschnallen”
An jenem Apriltag soll der Angeklagte mehrfach zu geparkten Autos gegangen sein, um zu prüfen, ob diese geöffnet sind. Waren sie geöffnet, habe er darin befindliche Geld und Wertsachen entwendet. Umgangssprachlich wird dies “autoschnallen” genannt. Bei einem der Autos soll er brachialer vorgegangen sein, indem er ein Fenster einschlug.
Bei einem Versuch wurde er auf frischer Tat ertappt. In der nachfolgenden Auseinandersetzung mit den Anwohnern habe er zugeschlagen und einen Mann verletzt. Schließlich soll er ein Klappmesser gezogen und gedroht haben: “Ich merke mir dein Gesicht. Das wird Konsequenzen haben.”
Der Stapel an Anklagepunkten wird zumindest fürs Erste weniger. Bei seiner Festnahme soll er Widerstand gegen die Polizisten geleistet und einen Beamten verletzt haben. Da ein wichtiger Zeuge entschuldigt fehlt, wird dieser Punkt bei einem weiteren Termin verhandelt.
Prekäre Situation
Immer wieder verweist der 31-Jährige auf seine prekäre Lebenssituation. Er hätte das Land bereits verlassen sollen. Da er jedoch russischer Staatsbürger ist, sei dies aktuell nicht möglich. Er kann sich nicht ausweisen, Amtswege verlaufen im Kreis. Zudem habe er Probleme mit Suchtmitteln. Am fraglichen Tag habe er Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) mit Alkohol kombiniert. Entsprechend könne er sich an nichts mehr erinnern – was angesichts seiner detaillierten Polizeiaussage am Tag nach den Geschehnissen fragwürdig erscheint.
Die Verteidigung beantragt dennoch ein psychologisches Gutachten einzuholen. Dies soll die Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten belegen. Die Richterin lehnt den Antrag ab.
Das Urteil
Das Gericht verkündet einen Schuldspruch zu den meisten Anklagepunkten, nämlich Einbruchsdiebstahl, gefährliche Drohung, Körperverletzung, Entwendung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung. Hinsichtlich eines Schlages gegen eine zweite Person wird er im Zweifel freigesprochen. Das mutmaßliche Opfer war laut eigener Aussage während des Vorfalls stark alkoholisiert und könne sich kaum mehr erinnern.
Dem 31-Jährigen wird eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten auferlegt. Zudem muss er 950,04 Euro für die kaputte Fensterscheibe bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.