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Prozess nach schwerem Frontalzusammenstoß im Bregenzerwald

27.07.2026 • 15:18 Uhr
Prozess nach schwerem Frontalzusammenstoß im Bregenzerwald
Dem 22-Jährigen wird fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Shourot, Frick

Im Jänner kam es im Bregenzerwald zu einem schweren Verkehrsunfall. Einer der Unfallbeteiligten steht nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.

Privatbeteiligtenvertreter Severin Sandbichler findet deutliche Worte für den Vorfall. Es grenze an ein Wunder, dass eine 20-jährige Unfallbeteiligte überlebt habe. Diese war im Jänner in einen Frontalcrash auf einer verschneiten Straße im Bregenzerwald involviert.

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Vor Gericht steht jener Mann, der mit ihr kollidiert ist. Es handelt sich um einen 22-Jährigen, der damals mit 106 Stundenkilometer unterwegs war und 1,82 Promille Alkohol im Blut hatte. In dessen Richtung betont Sandbichler, dass er Glück habe, nicht wegen fahrlässiger Tötung im Verhandlungssaal zu sitzen.

Reumütiges Geständnis

Der 22-Jährige bekennt sich vollumfänglich schuldig. Er übernehme die volle Verantwortung für das, was er als “Kurzschlussreaktion” bezeichnet. Demnach habe er eigentlich nicht nach Hause fahren, sondern im Nachbarort übernachten wollen. Spontan habe er sich umentschieden.

“Ich weiß, dass ich einen Scheiß gemacht habe”, sagt er vor Gericht und hoffe, alles regeln zu können. 2000 Euro an Teilschmerzengeld habe er der verletzten Frau bereits überwiesen. Er selbst sei fünf Tage mit leichten Verletzungen im Krankenstand gewesen.

Die 20-Jährige ist als Zeugin geladen. Sie beschreibt ihre Verletzungen: Oberschenkelbrüche, eine offene Knieverletzung, eine Rissquetschwunde, einen Pneumothorax. Sie musste in der Unfallnacht notoperiert werden. Sechs Monate später sei sie immer noch nicht komplett schmerzfrei. Der Angeklagte entschuldigt sich nochmals bei ihr. Sie nimmt die Entschuldigung an.

Das Urteil

Staatsanwalt Elias Zortea macht in seinem Schlussplädoyer deutlich, dass es sich beim Vorfall um kein Kavaliersdelikt handle. Die Tat müsse im Sinne einer generalpräventiven Maßnahme entsprechend sanktioniert werden. Verteidigerin Vanessa Etlinger führt allerdings auch Milderungsgründe an, die berücksichtigt werden sollten: das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit des Angeklagten, seine Entschuldigung und die Wiedergutmachung.

Richter Elias Klingseis verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Strafenkombination. Der Angeklagte fasst eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu 25 Euro) aus. Der Richter findet abschließend ebenfalls deutliche Worte: “Da haben Sie einen Riesenfehler gemacht.” Er erklärt dem Angeklagten nochmals, wäre der Unfall für die 20-Jährige tödlich ausgegangen, ihn das ein Leben lang verfolgt hätte.

Alle Parteien akzeptieren das Urteil. Dieses ist somit rechtskräftig.