Cannabis, Kokain, Pillen, Hustensaft: Autounfall führt Polizei zu Drogen

Von Cannabis über Ecstasy bis Hustensirup sollen die Drogengeschäfte eines 31-Jährigen gereicht haben. Durch einen Autounfall wurde er schließlich erwischt.
“Ich glaube, das ist heute mein kleinstes Problem” sagte der 31-jährige Angeklagte noch vor Verhandlungsbeginn. Er spielt auf die Probleme mit dem Licht im Verhandlungssaal an. Angesichts der Vorwürfe bleiben am Wahrheitsgehalt dieses Satzes keine Zweifel.
Kiloweise Drogen, tausende Pillen
Über Monate hinweg soll der Angeklagte im Jahr 2025 verschiedene Drogen aus der Schweiz eingeführt und verkauft haben. Kiloweise Cannabis und Kokain, über 3000 Ecstasy-Pillen, Medikamente wie Ketamin, Xanor, selbst Hustensaft sollen zu seinem “Sortiment” gezählt haben. Staatsanwalt Marco Mazzia sagt bereits zu Beginn, der Angeklagte habe “im Wesentlichen gegen alle Punkte des österreichischen Suchtmittelgesetzes verstoßen”. Ein Autounfall wurde ihm schließlich zum Verhängnis: Neben einem durchbrochenen Zaun fand ihn die Polizei schlafend im Auto. Die Einsatzkräfte stellten dabei Drogen sicher und nahmen die weiteren Ermittlungen auf.
Vor Gericht zeigt sich der 31-Jährige vollkommen geständig. Er habe seine eigene Sucht finanzieren wollen. Zudem gelobt er Besserung: “Die Inhaftierung war mir bereits eine Lehre.” Falls er die drohende Freiheitsstrafe mit einer Fußfessel ableisten könne, werde er im elterlichen Betrieb arbeiten und eine neue Ausbildung absolvieren.
Mit der Konfiskation eines Laptops, Tablets und Handys erklärt sich der Angeklagte einverstanden. Die beiden Erstgenannten habe er zwar nur als Unterlage zum Drogenkonsum genutzt, doch das Gericht darf diese dann nicht mehr aushändigen. Würden sich Drogenrückstände beispielsweise zwischen den Tasten finden, wäre das eine illegale Übergabe von Suchtmitteln.
Vier Jahre Freiheitsstrafe
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Aufgrund des Geständnisses und der Unbescholtenheit des Angeklagten sei die Strafe verhältnismäßig niedrig ausgefallen. Der Gesetzgeber sei bei solcherlei Vergehen sehr streng. Es wären bis zu 15 Jahre Haft möglich gewesen.
Diesen wesentlichen Milderungsgründen stehen etliche erschwerende Faktoren gegenüber: Das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen und Vergehen, teilweise mit weiteren Tätern und über Monate hinweg. Es gab mehrere Abnehmer, Tatwiederholungen sowie verschiedene Begehungsformen wie Einfuhr, Ausfuhr und Überlassung an andere. Die 25-fache Grenzmenge (für eine erhöhte Strafandrohung) wurde um das Vierfache überschritten. Der Angeklagte handelte zudem aus Gewinnsucht.
Das Urteil ist rechtskräftig.