Falschen angeklagt: Zeuge gab Tritt zu

08.12.2023 • 14:16 Uhr
Am Bahnhof Feldkirch ereignete sich der Vorfall. <span class="copyright">Neue</span>
Am Bahnhof Feldkirch ereignete sich der Vorfall. Neue

17-Jähriger Zeuge sagte, er und nicht der Angeklagte habe Widersacher mit Tritt Nase gebrochen.

Eine überraschende Wende nahm am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch der Strafprozess um die angeklagte schwere Körperverletzung.

Nasenbeinbruch durch Tritt

Ein 17-jähriger Zeuge sagte vor Gericht, er und nicht der Angeklagte habe am 25. Februar bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen arabischen Jugendlichen und reisenden Skifahrern am Bahnhof Feldkirch einem auf dem Boden liegenden Skifahrer mit einem Tritt ins Gesicht einen verschobenen und dann operativ behandelten Nasenbeinbruch zugefügt.

Der 17-jährige Iraker wird nun von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden.

Dem syrische Angeklagten wurde wegen Raufhandels, Körperverletzung und Begünstigung des Zeugen eine Diversion gewährt. Wenn der unbescholtene 19-Jährige 150 gemeinnützige Gratisarbeitsstunden leistet, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Der von Julius Schneider verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Notwehr: Ermittlungsverfahren eingestellt

Der Angeklagte hat nach Ansicht von Richter Martin Mitteregger zwar dem Skifahrer nicht den Tritt ins Gesicht versetzt, war aber dennoch an der gewalttätigen Auseinandersetzung mit den Skifahrern beteiligt. Dazu ging der Strafrichter von Raufhandel aus. Die Körperverletzung bezog sich auf einen anderen Vorfall, bei dem der geständige Angeklagte mit einem Faustschlag ins Gesicht einen Arbeitskollegen leicht verletzt hat.

Was den Raufhandel am Bahnhof anbelangt, gewährte die Staatsanwaltschaft einem beschuldigten Jugendlichen eine Diversion. Ein anderer Jugendlicher wurde nicht angeklagt, weil wegen einer anderen Verurteilung keine Zusatzstrafe mehr zu erwarten war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen einen beschuldigten Skifahrer ein. Weil er nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörde in Notwehr zugeschlagen hat.