Kind oft geschlagen: Sechs Jahre Gefängnis

16.06.2024 • 12:00 Uhr
Kind oft geschlagen: Sechs Jahre Gefängnis
Der Fall kam nach Innsbruck.hartinger

Urteil zu fortgesetzter Gewaltausübung in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt. Unbescholtene Rumänin schlug ihren unmündigen Stiefsohn über zwei Jahre hinweg.

Wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung wurde die unbescholtene Angeklagte im Dezember 2023 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer wurde in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt.

Zuerst wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde der angeklagten 49-Jährigen zurück. Nun gab das Oberlandesgericht Innsbruck den Strafberufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Folge.

Hohe Strafandrohung

Die Sanktion fiel wegen der hohen Strafdrohung streng aus. Der Strafrahmen beträgt nach Paragraf 107b Absatz 4 des Strafgesetzbuches 5 bis 15 Jahre Haft, wenn gegen ein unmündiges Kind unter 14 Jahren länger als ein Jahr immer wieder physische oder psychische Gewalt ausgeübt wird.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat die angeklagte Rumänin zwischen April 2020 und Juli 2022 in Dornbirn ihren unmündigen Stiefsohn zumindest zwei Mal wöchentlich mit der flachen Hand geschlagen, ins Gesicht, gegen Schulter, Rücken und Arme. Demnach hat sie das Kind zudem mehrfach an den Ohren gezogen und ihm Tritte versetzt.

Bub wird extern betreut

Der rumänische Bub war im vom Gericht angenommenen Tatzeitraum sieben bis neun Jahre alt. Der Volksschüler berichtete seinen Lehrerinnen von Misshandlungen durch die Stiefmutter. Lehrerinnen sagten als Zeuginnen vor Gericht, der Schüler sei lieber in die Schule als nach Hause gegangen. Das mittlerweile elfjährige Kind wird inzwischen in einer Kindereinrichtung betreut.

Mildernd werteten die Gerichte die Unbescholtenheit und das weitgehende Geständnis der Beschuldigten vor der Polizei. Die Angeklagte sagte, sie liebe ihren Stiefsohn, den sie nicht geschlagen hätte, wenn ihr die nunmehrigen Folgen bewusst gewesen wären.

Nach der Feldkircher Gerichtsverhandlung Ende 2023 wurde die Angeklagte im gerichtlichen Auftrag festgenommen. Über die Rumänin wurde wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft verhängt.

Im Zweifel ging der Feldkircher Schöffensenat davon aus, dass es zu den angeklagten Schlägen mit einer Pfanne, einem Kochlöffel und einem Gürtel nicht in Österreich gekommen ist, sondern zuvor in den Niederlanden. Für mögliche Straftaten einer Ausländerin außerhalb von Österreich sei aber kein österreichisches Gericht zuständig, erläuterte Richterin Pfeifer.