Bürgermeister von Feldkirch angezeigt

Bei der Staatsanwaltschaft wurde im Agrarstreit eine anonyme Anzeige gegen Wolfgang Matt eingebracht.
Der NEUE liegt eine anonyme Anzeige gegen den Bürgermeister von Feldkirch, Wolfgang Matt (ÖVP), vor. Sie ist auch bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebracht worden, wie die Anklagebehörde auf Anfrage bestätigte. Matt werden darin wegen seines Verhaltens im Streit der Stadt mit der Agrargemeinschaft Altenstadt Untreue und Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Agrarstreit als Hintergrund
Die Stadt Feldkirch hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ihren Rechtsstandpunkt im Streit um Waldflächen gestärkt hatte. Die sogenannte Hauptteilung des Jahres 1960, bei der der Agrar hunderte Hektar des Illbaufonds und einige Flächen der Stadt zugesprochen worden waren, sei nicht rechtskonform zustande gekommen, so das Ergebnis.

Wolfgang Matt und die Feldkircher Volkspartei hatten darauf bestanden, das Gutachten nicht öffentlich zu machen. Selbst den Oppositionsparteien im Stadtrat habe der Bürgermeister das „monatelang schon bei ihm befindliche Gutachten nicht ausgehändigt“, heißt es in der Anzeige. Matt übergab es aber der Gegenseite, die daraufhin ein Gegengutachten erstellen ließ. Zudem versprach Matt auf einer Sitzung der Agrargemeinschaft, es gebe „keine Gelüste an der Substanz der Agrar, solange die politischen Verhältnisse weiterhin in der Form bestehen“.
Vorwurf der Untreue
„Der im Protokoll der Vollversammlung der Agrargemeinschaft Altenstadt manifestierte Vorsatz des Verdächtigen, die Ansprüche der Stadt Feldkirch nicht geltend machen zu wollen“, sei für den Befugnismissbrauch im Rahmen einer Untreue tatbildlich, heißt es in der Anzeige. Das Gutachten hätte Matt verpflichtet, „allenfalls durch Beiziehung von Anwälten, die im Ergebnis zu Lasten der Agrargemeinschaft Altenstadt gehenden, rechtlich gebotenen Vertretungshandlungen für die Geltendmachung der Ansprüche der Stadt Feldkirch zu setzen.“ Dass Matt diese Schritte nicht gesetzt habe, sei ein „pflichtwidriger Vollmachtsmissbrauch“. Lehre und Rechtssprechung würden klar anerkennen, dass auch die Nichteinbringung eines Rechtsmittels eine Untreue begründen könne.

Selbst wenn der Stadt noch kein konkreter Vermögensnachteil durch die Untätigkeit des Bürgermeisters entstanden sei, müsse zumindest von einer versuchten Untreue ausgegangen werden, so der anonyme Anzeiger. Zudem wurde der Anzeige ein Rechtsgutachten beigelegt, das in einem ähnlich gelagerten Fall in Tirol die Strafbarkeit des Bürgermeisters und von Gemeinderäten bejahte.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs
Er hält auch einen Missbrauch der Amtsgewalt durch Wolfgang Matt für „denkbar“. Der Bürgermeister habe es unterlassen, die Landesregierung zur Streitschlichtung anzurufen, wie es die Flurverfassung vorsehen würde. Dadurch habe er womöglich einen Amtsmissbrauch durch Unterlassen verwirklicht.
Angeführt wird auch ein möglicher Amtsmissbrauch durch die Nichtbeachtung der Befangenheit des Bürgermeisters als Mitglied der Agrargemeinschaft Altenstadt. Matt hätte sich demnach bei Entscheidungen zum Verhältnis der Stadt zur Agrar entschlagen müssen. Der Stadt liegt ein Rechtsgutachten vor, das bei einer bloßen Mitgliedschaft von keiner Befangenheit ausgeht. Im Fall der „Rhesi“-Abstimmung in Koblach war die Gemeindeaufsicht jedoch bei Gemeindevertretern mit Nutzungsrechten auf Basis eines anderen Gutachtens von einer Befangenheit ausgegangen.
In weiterer Folge regt die Anzeige die Einvernahme des Obmanns der Agrargemeinschaft an. Diesem habe Matt das Gutachten zu den Ansprüchen der Stadt übergeben.

Von der Stadt Feldkirch heißt es zu den Vorwürfen auf Anfrage: „Bürgermeister Wolfgang Matt wurde mit der Anzeige noch nicht konfrontiert. Wenn die Strafverfolgungsbehörden auf ihn zukommen, wird er sich zuerst gegenüber der Staatsanwaltschaft dazu äußern.“
Staatsanwaltschaft prüft
Sprache und Aufbau der Anzeige sprechen für einen Juristen als Autor. Allerdings dürfte der anonyme Anzeiger in Eile gehandelt haben: Bereits im ersten Satz der Sachverhaltsdarstellung findet sich ein Syntaxfehler, an anderer Stelle heißt es „Tatsache“ anstatt „Tatseite“, es gibt Wortwiederholungen und der Inhalt von Fußnoten, die offenbar aus juristischer Fachliteratur kopiert wurden, findet sich nicht am Ende des Textes wieder.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wird die erhobenen Vorwürfe nun prüfen und entweder mit Erhebungen beginnen oder mangels eines Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgermeister von Feldkirch absehen. Der hohe Wert der Agrarflächen könnte allerdings auch zur Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in dem Fall führen.
Was wurde angezeigt?
Untreue
„Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt“ begeht den Tatbestand der Untreue.
Amtsmissbrauch
Strafbar macht sich auch ein Beamter, dazu zählen im Strafrecht auch manche Politiker, „der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis … in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht“.