Vorarlberg / 08.11.2025 • 11:00 Uhr Sohn von Vater nach Drohung enterbt – den Pflichtteil bekommt er trotzdem Drohung war dem Urteil zufolge kein Enterbungsgrund. Pflichtteil war auch nicht zu mindern, weil nur wenige Jahre kein Kontakt bestand. Kläger erbt sechsstellige Summe.