30-Jährige bestahl einen Kunden. Nach ihrer Verurteilung ist sie in einem anderen Beruf mit weit geringerem Einkommen beschäftigt. Deshalb wurde ihre Geldstrafe drastisch reduziert.
Berufungsgericht hob erstinstanzlichen Freispruch auf und verhängte Geldstrafe über unbescholtene Frau, die bei Diebstählen beträchtliche Schäden verursachte.