Vorarlberg

Lehrling starb bei Brückeneinsturz: Warum der Prozess vertagt wurde

20.04.2023 • 15:14 Uhr
Verteidigung braucht mehr Vorbereitungszeit.<span class="copyright"> Christoph Söder</span>
Verteidigung braucht mehr Vorbereitungszeit. Christoph Söder

Im neuen Strafprozess gegen Bauunternehmer erging noch kein Urteil.

Tödlich endete für einen 18-Jährigen im Oktober 2017 ein Arbeitsunfall. Bei Sanierungsarbeiten stürzte ein Teil einer kleinen Bachbrücke in Gargellen ein. Vier Tonnen schwere Betonteile erdrückten den im Bachbett unter der Brücke arbeitenden Maurerlehrling.

Grobe fahrlässige Tötung

Für den tödlichen Arbeitsunfall wurde bislang der gewerberechtliche Geschäftsführer der zuständigen Baufirma strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde der unbescholtene gewerberechtliche Ex-Geschäftsführer im November 2022 in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Nach Ansicht der Richter hat es der 61-Jährige unterlassen, vor den Bauarbeiten mit Schutzmaßnahmen für die Tragsicherheit der Brücke zu sorgen. Die Baufirma sollte die kleine Brücke mit einer zusätzlichen Betondecke versehen.

Der Baupolier wurde im ursprünglich am Bezirksgericht Bludenz geführten Prozess vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung rechtskräftig freigesprochen.

Auf unbestimmte Zeit vertagt

Bereits im dritten Rechtsgang begann am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch ein neuer Strafprozess gegen den 47-jährigen Bauunternehmer. Richterin Silke Sandholzer vertagte die Verhandlung nach einer Dreiviertelstunde auf unbestimmte Zeit. Denn Verteidiger Franz Josef Giesinger hatte nicht auf Zeugen verzichtet. Zudem hatte der Rechtsanwalt gesagt, das Verfahren wäre unfair, wenn der Verteidigung keine ausreichende Vorbereitung auf den neuen Strafantrag eingeräumt werde. Die Staatsanwaltschaft hatte erst am Donnerstag in der Verhandlung mit einer abgeänderten Anklage auf die Vorgaben des Oberlandesgerichts reagiert.

Der Oberlandesgericht hat im November 2022 das Urteil gegen den Bauunternehmer aufgehoben und eine neue Verhandlung am Landesgericht angeordnet. Das Berufungsgericht führte verschiedene rechtliche Bestimmungen vor allem zum Arbeitnehmerschutz an, die nun am Landesgericht zu prüfen sind.

Im zweiten Rechtsgang wurde über den unbescholtenen Bauunternehmer im Februar 2022 am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 4080 Euro (240 Tagessätze zu je 17 Euro) verhängt.