Nach erfolgreicher Großfahndung: Ersturteil für Seriengewalttäter

Geschossen, geschlagen, gedroht: Drei Jahre und fünf Monate Gefängnis für einen Vorbestraften wegen mehrerer Gewaltdelikte. Nach dem 27-Jährigen wurde im Vorjahr öffentlich gefahndet. Beim Prozess war ein Großaufgebot der Polizei vor Ort.
Von einer „langen Liste von Gewaltdelikten“ sprach Staatsanwalt Simon Mathis in seinem Anklagevortrag. Über einige der Anklagepunkte wurde am Montag beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen noch gar nicht verhandelt.
Mehr als drei Jahre Gefängnis
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, versuchten Einbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung und nach dem Waffengesetz. Dafür wurde der mit drei Vorstrafen belastete 27-Jährige zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen ein Monat und 21 Tage aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe drei Jahre, fünf Monate und 21 Tage Haft.
Das Urteil ist rechtskräftig, weil der von Astrid Nagel und Bernhard Graf verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Mathis damit einverstanden waren. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis fünf Jahre Gefängnis.
Versuchte schwere Körperverletzung
Strafrechtlich am schwersten wog, dass der Türke bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppierungen in Bregenz mit einem Teleskopschlagstock mehreren Personen vor allem auf den Kopf schlug. Dabei wurden auch Frauen leicht verletzt. Dazu lautete die Anklage auf versuchte absichtliche schwere Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Gefängnis. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ging aber von keiner Absichtlichkeit aus und wertete die Taten nur als versuchte schwere Körperverletzung.

Bei einem anderen Vorfall schoss der verheiratete Familienvater im Vorjahr in Bregenz auf die Haustür einer Frau. Danach fahndete die Polizei öffentlich nach dem Geflüchteten, der dann in Basel festgenommen werden konnte.
Mit Schusswaffe bedroht
Einem Bewohner eines Bregenzer Wohnblocks hielt der Koch dem Urteil zufolge eine Schusswaffe vor den Kopf und forderte ihn auf, ihm den Aufenthaltsort eines gesuchten Mannes mitzuteilen. Wenig später brach der Türke in die Wohnung des Bedrohten ein. Auf der Straße bedrohte der Angeklagte in Bregenz bei einem weiteren Vorfall Jugendliche mit einem Messer.

Der Schöffenprozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mit einem Polizei-Großaufgebot statt. Ein Ermittlungsverfahren ist gegen den 27-Jährigen bei der Staatsanwaltschaft noch anhängig. Dabei wird er verdächtigt, räuberisch eine Rolex-Uhr gestohlen zu haben.