Haftstrafe: Polizisten gestalkt und bedroht

17 Monate Haft für einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, der Hunderte Male bei Polizeiinspektion anrief und Polizisten mit Mord, Brandstiftung und Vergewaltigung drohte.
Wegen beharrlicher Verfolgung und gefährlicher Drohung wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen sieben ursprünglich bedingt gewährte Haftmonate aus einer einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe 17 Monate Gefängnis. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeiter einem gestalkten und bedrohten Polizisten 150 Euro zu bezahlen.
Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete volle Berufung an, Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser Strafberufung. Der Strafrahmen erhöhte sich wegen des gerichtlich festgestellten über ein Jahr andauernden Stalkings auf bis zu drei Jahre Haft.
41 Anrufe in einer Stunde
Der Pakistaner stalkte nach Ansicht des Strafrichters zwischen Anfang 2023 und 12. Juni 2024 mit Hunderten nicht notwendigen Anrufen gegen den erklärten Willen der Beamten eine Polizeiinspektion im Bezirk Dornbirn. Alleine zwischen 1. Jänner 2024 und 31. März 2024 habe der Angeklagte Polizisten auf der Dienststelle mit 358 Telefonanrufen belästigt, sagte Richter Wehinger. Am 31. Jänner 2024 seien 41 Anrufe innerhalb einer Stunde dokumentiert worden.
Polizisten bedroht
Der 39-jährige Angeklagte wollte dem Urteil zufolge zumeist mit einem Polizisten über eine Amsthandlung vom November 2022 in einem Krankenhaus sprechen. Bei drei Anrufen bedrohte der Angeklagte gemäß der erstinstanzlichen Entscheidung Beamte der Polizeiinspektion. Demnach drohte der 39-Jährige damit, den Polizisten zu töten, eine Polizistin zu vergewaltigen und die Polizeiinspektion in Brand zu stecken. Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf, den Polizisten öffentlich beleidigt zu haben. Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf, den Polizisten öffentlich beleidigt zu haben.
Widerruf
Im April 2023 wurde der Vorbestrafte wegen gefährlicher Drohungen gegen Polizisten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, zu verbüßende Teil auf zwei Monate. Sieben Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt gewährt. Dazu folgte am Mittwoch ein Widerruf: Auch die sieben Monate sind zu verbüßen.
Im Jahr 2019 drohte der 39-jährige Pakistaner telefonisch damit, Mitarbeiter einer Bezirkshauptmannschaft umzubringen, weil seine Gattin in Pakistan bleiben müsse. Wegen gefährlicher Drohung wurde eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten und eine Geldstrafe von 2700 Euro verhängt.