Rückfällig: Haft für Gewalttäter

Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung für Vorbestraften. Zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen.
Wegen des Vergehens der Körperverletzung wurde der einschlägig vorbestrafte Erstangeklagte am Landesgericht Feldkirch zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist rechtskräftig. Denn der von Serpil Dogan verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer waren mit der Entscheidung einverstanden.
Zwei Haftstrafen schon verbüßt
Der Strafrahmen erhöhte sich um die Hälfte auf bis zu eineinhalb Jahre Haft. Denn der Rückfalltäter hat schon zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt. Wenige Wochen nach der jüngsten Entlassung aus dem Gefängnis beging der Saisonarbeiter die Tat. Die Justizanstalt Feldkirch entscheidet darüber, ob der 37-Jährige die Strafe im elektronischen Hausarrest oder im Gefängnis zu verbüßen hat.
Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der Erstangeklagte im Juli 2024 bei einer Auseinandersetzung in Feldkirch auf der Straße auf einen Kontrahenten ein und verletzte ihn dabei leicht.
Freispruch für Mitangeklagte
Die von Sanjay Doshi und Paulina Wirth verteidigten zwei Mitangeklagten im Alter von 35 und 42 Jahren wurden mangels Beweisen für ihre Schuld rechtskräftig freigesprochen.
Keiner der einvernommen Zeugen habe überzeugt, sagte Richterin Pfeifer. Auf dem Überwachungsvideo sei nur zu sehen, dass eine Person auf dem Boden liegt und viele um ihn herumstehen.
Urteilsbegründung
Den drei Angeklagten sei nicht zu unterstellen, dass sie die Schlägerei untereinander ausgemacht, zum Tatort hingefahren und dann gemeinsam zugeschlagen hätten, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte gegen die drei Angeklagten Anklage wegen schwerer Körperverletzung in verabredeter Verbindung erhoben, mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis. Wer sich mit zumindest zwei Komplizen zu einer Körperverletzung an einem anderen verabredet, ist demnach wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen.