Vorbestrafter schlug seinen betagten Vater – nun muss er in Haft

Dem rechtskräftigen Urteil zufolge verletzte der 36-Jährige seinen 77-jährigen Vater mit einem Schlag auf den Brustkorb leicht. Auch den Kindern seines Ziehbruders drohte er mit Schlägen.
Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Gewalttat gegen den Vater als Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis. Richter Theo Rümmele wertete den Vorfall aber nur als Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr.
Schuldig gesprochen wurde der Untersuchungshäftling am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch auch wegen versuchter gefährlicher Drohung, zum Nachteil seines Ziehbruders.
Zwei Monate ins Gefängnis
Der mit fünf einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Fünf Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Als Teilschmerzengeld hat der 36-Jährige seinem Vater 100 Euro zu bezahlen. Zudem hat er sich als Bewährungsauflagen einem Antigewalttraining und einer ambulanten Alkoholentzugstherapie zu unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Urteil von Richter Theo Rümmele, mit dem der von Christina Lindner verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Durch Schlag die Zahnprothese verloren
Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der alkoholisierte Angeklagte am 16. Jänner im Bezirk Dornbirn seinem 77-jährigen Vater gegen den Brustkorb und verletzte ihn dabei leicht. Demnach erlitt der gegen eine Couch gedrückte gebrechliche Mann eine Brustkorbprellung und verlor seine Zahnprothese.
Am selben Tag schrie der Angeklagte dem Urteil zufolge vor dem Haus seines Ziehbruders, er werde dessen Kinder schlagen. Der sich im Haus aufhaltende Ziehbruders hörte die Drohung nicht.
Von Todesdrohung freigesprochen
Freigesprochen wurde der Angeklagte aus rechtlichen Gründen vom Vorwurf, er habe seinem Vater damit gedroht, ihn umzubringen. Denn die Drohung habe der Angeklagte während des tätlichen Angriffs ausgestoßen, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung.
Erschwerend wirkten sich fünf einschlägige Vorstrafen ebenso aus wie der rasche Rückfall nach der Verurteilung vom Juni 2024 und das Vorliegen von zwei Straftaten. Mildernd gewertet wurde die eingeschränkte Zurechungsfähigkeit.
Der Angeklagte muss keine Verfahrenskosten bezahlen. Denn der 36-Jährige befinde sich seit 16. Jänner in Untersuchungshaft und habe deshalb seinen Job verloren, erläuterte der Strafrichter.