Ins Gesicht getreten: Mehrjährige Haftstrafe für Rückfalltäter

37-Jähriger trat auf einem auf dem Boden liegenden Widersacher ein. Rückfalltäter beging dem Urteil zufolge absichtliche schwere Körperverletzung.
Wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung wurde der mit zahlreichen einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat er dem Geschädigten 1560 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa-Sophia Huter ist nicht rechtskräftig. Der von Stefan Harg verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde an. Staatsanwalt Philipp Höfle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Körperverletzung
Der Strafrahmen für Paragraf 87 Absatz 1 des Strafgesetzbuches beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Für den Rückfalltäter erhöhte sich die Strafdrohung auf bis zu 15 Jahre Haft. Weil er bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt hat.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der türkischstämmige Angeklagte im März 2021 in Mäder nachts auf einer Straße nach einem gescheiterten Drogendeal einem Widersacher zuerst einen Faustschlag versetzt. Demnach hat er dann den auf dem Boden liegenden Mann mit wuchtigen Tritten ins Gesicht und gegen den Oberkörper schwer verletzt.
Dabei kam es dem 37-Jährigen nach Ansicht der Richter darauf an, den Kontrahenten schwer zu verletzen.
Zeugenaussagen
Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben von zwei Zeugen für glaubwürdig. Dabei handelt es sich um das Opfer und dessen Begleiter. Die beiden Zeugen hätten zwar vor der Polizei zunächst gelogen, weil sie ihre Beteiligung am geplanten Drogendeal nicht zugeben wollten, sagte Richterin Huter. Das Tatgeschehens hätten sie aber gleichlautend und überzeugend geschildert. Unglaubwürdig sei hingegen der Bruder des Angeklagten gewesen, der an dem Vorfall beteiligt gewesen sei.
Ein einschreitender Autofahrer habe wohl noch Schlimmeres verhindert, meinte die Vorsitzende des Schöffensenats.
Untersuchungshaft
Der Angeklagte beantragte einen Freispruch. Dem Urteil zufolge hat er aber nicht in Notwehr gehandelt.
Der Beschuldigte setzte sich nach dem Vorfall in die Türkei ab und stellte sich im Vorjahr in Österreich der Polizei. Der 37-Jährige wurde im November 2024 in Feldkirch in Untersuchungshaft genommen.
Als Zeugin sagte auch eine neben dem Tatort wohnende Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Feldkirch aus. Sie sah aus dem Fenster und nahm zwei miteinander streitende Zweiergruppen wahr.