Neuerliche Haft für vorbestraften Rentner

71-Jähriger schlug laut Urteil Kellnerin und behielt nach Ladendiebstahl Diebesbeute mit Gewalt.
Der des Lokals verwiesene Gast schlug nach den gerichtlichen Feststellungen im Jänner 2024 in Dornbirn einer Kellnerin mit einem bepackten Rucksack auf die Finger und verletzte sie dabei schwer.
Dem Urteil zufolge stahl der 71-Jährige im Oktober 2024 in einem Bregenzer Supermarkt einen Marmorkuchen zum Preis von 2,49 Euro. Demnach schlug er einer ihm nachgehenden Mitarbeiterin des Supermarkts kräftig die Hand weg und behielt so seine Diebesbeute.
Körperverletzung und Diebstahl
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher wertete die Vorfälle als schwere Körperverletzung und räuberischen Diebstahl. Dafür wurde der mit zwölf Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 20 Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Urteil, mit dem der von Andreas Germann verteidigte Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Elias Zortea nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Strafrahmen für räuberischen Diebstahl beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Für den angeklagten Rückfalltäter galt eine Strafdrohung von bis zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Weil er in den letzten fünf Jahren schon zwei einschlägige Freiheitsstrafen verbüßt hat.
Früheres Urteil beeinflusst Strafe
Der Schöffensenat hatte bei der Strafbemessung ein Urteil des Bezirksgerichts Bregenz vom November 2024 zu berücksichtigen. Damals wurde über den Pensionisten wegen Diebstahls und sexueller Belästigung eine Haftstrafe von vier Monaten verhängt. Im November 2024 hätte theoretisch auch über die nunmehr angeklagten Taten verhandelt werden können.
Eine Zeugin erschien am Mittwoch mit knapp einstündiger Verspätung vor Gericht. Die 38-Jährige sagte, sie beim Kehraus in eine Schlägerei geraten und habe sich dabei einen Kieferbruch zugezogen.
Der Angeklagte meinte, die Strafe sei zu hoch ausgefallen. Das Urteil sei nicht gerecht.