Vorarlberg

Gewalttäter bei Ziegenausstellung im Bregenzerwald

06.03.2025 • 13:13 Uhr
Feature. Ziegen und Pferdeausstellung in Andelsbuch.
Ziegen- und Norikerausstellung Andelsbuch 2017. (Bild nicht vom Tag der Tat) Berchtold

Diversion für unbescholtenen 25-Jährigen, der am Nationalfeiertag in Andelsbuch zuschlug.

Der Angeklagte Bregenzerwälder zählte zu den Besuchern der alljährlichen Ziegen- und Norikerausstellung am Nationalfeiertag in Andelsbuch. Der 25-Jährige hatte nach eigenen Angaben einen Vollrausch. Deshalb habe er keine Erinnerung an die ihm angelasteten Straftaten, sagte der Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den Arbeiter wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und verbotenen Waffenbesitzes an.

Körperverletzung

Demnach soll er einen 21-Jährigen mit einem vorgehaltenen Messer bedroht und ihm dann mit einem Schlagring einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihn dabei leicht verletzt haben.

Richterin Lisa-Sophia Huter gewährte dem von Dietmar Fritz verteidigten Angeklagten eine Diversion. Der 25-Jährige muss dem Gericht innerhalb von sechs Monaten eine Geldbuße von 400 Euro bezahlen und dem Verletzten ein Teilschmerzengeld von 100 Euro.

Wenn er innerhalb der Frist die Zahlungen leistet, wird das Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister. Der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Milde Strafe

Die Strafrichterin begründete die milde Sanktionsform so: Der Angeklagte sei unbescholten, er habe zumindest teilweise Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen. Seine Schuld sei nicht als schwer anzusehen. Und eine Verurteilung sei nicht notwendig, um ihn von Straftaten abzuhalten.

Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Den Schlagring habe er selbst gebastelt.

Der Verletzte sagte, er habe durch den Faustschlag eine Rissquetschwunde an der Lippe erlitten. Die Wunde habe genäht werden müssen. Vier, fünf Tage lang habe er Schmerzen gehabt. Der 21-jährige Bregenzerwälder forderte ein Schmerzengeld von 500 Euro. Weil ihm im Strafprozess nur 100 Euro zugesprochen wurden, müsste er den Rest zivilrechtlich einklagen.