Vorarlberg

Oberlandesgericht verringert Haft für Kokain-Großdealer um mehrere Jahre

26.07.2025 • 15:32 Uhr
Oberlandesgericht verringert Haft für Kokain-Großdealer um mehrere Jahre
Der Serbe war am Verkauf immenser Mengen von Kokain und anderen Drogen beteiligt. canva

Der verurteilte Serbe war als Mitglied einer Bande an Schmuggel und Verkauf von 455 Kilogramm Drogen beteiligt. Das Berufungsgericht verringerte seine Gefängnisstrafe nun beträchtlich.

Angesichts der hohen Drogenmengen, der 19 Taten in kurzer Zeit und der Mitgliedschaft in einer professionellen bosnisch-serbischen Bande „kann nur mit der Höchststrafe reagiert werden“, sagte der vorsitzende Richter des Schöffensenats.

Im bereits dritten Drogenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der angeklagte Serbe im November 2024 wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.

Mit Kryptohandy an Drogenschmuggel mitgewirkt

Nach den gerichtlichen Feststellung war der damals im Unterland bei seiner Familie lebende Serbe allein zwischen Februar und Juni 2021 am europaweiten Schmuggel und Verkauf von 455 Kilogramm Rauschgift im Wert von mehreren Millionen Euro beteiligt. Demnach hat der 41-Jährige mit einem Kryptohandy an der Organisation des Schmuggels und Verkaufs von 103 Kilogramm Kokain, 62 Kilo Heroin und 290 kg Cannabis mitgewirkt.

Auch im zweiten Rechtsgang wurde im Dezember 2023 am Landesgericht die Höchststrafe verhängt. Im ersten Rechtsgang hatte die Freiheitsstrafe im September 2022 noch 13,5 Jahre betragen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die beiden Urteile auf und bestätigte den im dritten Rechtsgang erfolgten Schuldspruch.

Vier Jahre weniger im Gefängnis

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) setzte nun in der Berufungsverhandlung die Gefängnisstrafe gleich um vier Jahre auf elf Jahre herab. Damit wurde der Strafberufung des Angeklagten teilweise Folge gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die drastische Verringerung der Freiheitsstrafe begründete der OLG-Richtersenat so: Drei Jahre seien abzuziehen, weil der Angeklagte doch keine einschlägige Vorstrafe habe, sondern unbescholten sei. Denn die drei serbischen Vorstrafen seien bereits getilgt. Darunter die 2012 in Abwesenheit des geflüchteten Angeklagten verhängte und nie vollzogene Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten für 10,9 Kilogramm Heroin.

Um ein Jahr weniger sei die nunmehrige Strafe wegen des überlangen Strafverfahrens mit drei Prozessen ausgefallen, so das Berufungsgericht. Der Beschuldigte sei im Juni 2021 verhaftet und erst knapp vier Jahre später rechtskräftig verurteilt worden.

Dass ein professioneller Dealer für beinahe eine halbe Tonne Rauschgift mit elf Jahren Haft davonkommt, wird von Vorarlberger Drogenrichtern kritisiert. Das auch deshalb, weil es so schwerer werde, geringere Drogenmengen ähnlich zu ahnden.