13 Monate Haft für erneute Gewalt

Vorbestrafter schlug 29-Jährige zu Boden, die sich dabei schwer verletzte.
Ein Zeuge sagte vor Gericht, der Angeklagte schlage keine Frauen. Der Angeklagte wurde am Dienstag aber bereits zum dritten Mal verurteilt, weil er jeweils eine andere Frau geschlagen hat. Nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter hat der Slowene im November 2019 in Feldkirch eine 28-jährige Frau geschlagen und dabei schwer verletzt. Dafür wurde über den mit vier Vorstrafen belasteten 45-Jährigen am Landesgericht Feldkirch eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Hinzu kommen fünf Haftmonate aus einer ursprünglich bedingt gewährten einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2016. Damit beträgt die Gesamtstrafe 13 Monate Gefängnis.
Das Urteil, das der von Surena Ettefagh verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig; denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Bei der verhängten Sanktion handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer im März am Bezirksgericht Feldkirch verhängten fünfmonatigen Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung.
Faustschlag in den Rücken
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Gebäudereiniger der 28-Jährigen im Freien von hinten zumindest einen Faustschlag in den Rücken versetzt. Demnach stürzte die Frau zu Boden und brach sich dabei den linken Ellbogen. Der Angeklagte hat dem anwaltlich durch Alexander Wirth vertretenen Opfer als Teilschmerzengeld 500 Euro zu bezahlen.
Zuerst haben sich der Mann und die Frau laut Urteil im Trinkermilieu neben dem Feldkircher Bahnhof im Spaß einen Boxkampf geliefert. Er nahm dann aber, so der Richter, nicht zur Kenntnis, dass sie aufhören wollte. So sei aus Spaß Ernst geworden, sagte der Strafrichter. Bei der Strafbemessung sei das neben der Alkoholisierung mildernd berücksichtigt worden.
Verteidiger Ettafagh hatte einen Freispruch beantragt. Denn sein Mandant sagte, er sei nicht schuldig. Der Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, die Frau sei nach dem Spaßkampf ohne sein Zutun wohl ausgerutscht und habe sich dabei den Knochenbruch zugezogen. Vor der Polizei hatte der Beschuldigte eine andere Erklärung für die schwere Verletzung der jungen Frau: Er habe versucht, ihr mit einem Tritt eine Getränkedose aus der Hand zu schlagen. Vielleicht habe er dabei unabsichtlich ihren Ellbogen erwischt.