„Wenn jeder das System so ausnützen würde“: 41-Jährige verurteilt

Eine 41-Jährige soll betrügerisch Sozialhilfe bezogen haben Der Schaden beträgt über 10.000 Euro. Sie wurde nun verurteilt.
Die 41-jährige Angeklagte scheint in den letzten Minuten vor ihrer Verurteilung diese noch verhindern zu wollen. Die Russin wolle die “Rot-Weiß-Rot-Karte” beantragen (ein Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten), um sich und ihren Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen. Eine Vorstrafe würde ihr dies unmöglich machen, meint sie. Doch Richter Elias Klingseis bleibt keine andere Wahl. Angesichts der Umstände führe an einem Urteil kein Weg mehr vorbei.
Sozialhilfebetrug
Mindestens 15 Monate lang soll die Angeklagte Sozialhilfeleistungen bezogen, indem sie Einkünfte verschwieg. Auch als ihr Mann und ein Sohn sich nicht mehr im gleichen Haushalt aufhielten, habe sie dies nicht gemeldet. Der Bezirkshauptmannschaft entstanden hierdurch laut Staatsanwaltschaft Schäden von rund 10.800 Euro. Unstrittig ist der Mindestschaden von 5000 Euro, wodurch ein schwerer Betrug vorliegt.
Die 41-Jährige stand wegen diesen Vorwürfen bereits letztes Jahr vor Gericht. Sie übernahm Verantwortung, ihr wurde eine Diversion gewährt. Doch in fast einem Jahr gelangt ihr nicht diese zu zahlen. Selbst Aufschübe reichten nicht aus. Nun wird das Verfahren wiederaufgenommen und endet im Urteilsspruch.
Geldstrafe
Der Richter spricht die Angeklagte schuldig und verhängt eine Geldstrafe von 1600 Euro (400 Tagessätze zu vier Euro), davon ist die Hälfte bedingt. Die bereits geleistete Teilzahlung der Diversion wird ebenfalls angerechnet. Den Schaden begleicht sie derzeit.
“Wenn jeder das System so ausnützen würde, würde dieses innerhalb weniger Monate zusammenbrechen”, erklärt der Richter. Er verortet eine hohe kriminelle Energie hinter den Taten der 41-Jährigen. Sie habe für sich und ihre vielen Kinder bereits 5000 Euro Sozialhilfe monatlich bezogen, aber trotzdem falsche Angaben gemacht, um den Betrag zu erhöhen. Dafür habe sie sogar ein zweites Konto verwendet. Inzwischen wurde ihr die Sozialhilfe mit Ausnahme der Mietübernahme gestrichen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.