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WhatsApp-Dateien führen Jahre später zu Schuldspruch

28.08.2026 • 13:24 Uhr
WhatsApp-Dateien führen Jahre später zu Schuldspruch
Der Angeklagte vor dem Schwurgericht in Feldkirch. NEUE/Frick

16 Bilder und Videos brachten einen 62-Jährigen vor ein Schwurgericht. Es sind ältere Taten, die ihn nun einholen.

Das Verbotsgesetz diene dazu, nationalsozialistische Umtriebe bereits im Keim zu ersticken. So erklärt es Staatsanwältin Konstanze Erath den Geschworenen. Regelmäßig werden am Landesgericht Feldkirch Fälle wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verhandelt. Oftmals entspreche der oder die Angeklagte nicht dem klischeehaften Bild eines Nationalsozialisten. Doch das Verbotsgesetz setzt bereits niederschwellig an – Verstöße enden dann vor dem Schwurgericht.

Videos und Memes

Zwischen 2019 und 2021 soll der 63-jährige Angeklagte über WhatsApp Videos und Bilder (“Memes”) an einen Bekannten verschickt haben. Insgesamt 16 Dateien sollen den Nationalsozialismus sowie Adolf Hitler ins Lächerliche gezogen und verharmlost haben. Die Dateien wurden auf dem Handy des Empfängers gefunden. Jener Empfänger habe Inhalte sowohl geteilt, aber auch dem Angeklagten Material geschickt. Beispielsweise soll er ein Video mit dem propagandistischen “Erika”-Lied kommentiert haben mit: “Jawohl, deutsches Liedgut.”

Mit seinen Taten habe der Angeklagte es für möglich gehalten, dass eine Ideologie verbreitet wird. Er selbst bestreitet nationalsozialistisches Gedankengut, bekennt sich jedoch zu sämtlichen Vorwürfen schuldig.

Einstimmiger Wahrspruch

Der Wahrspruch der Geschworenen ist – wenig überraschend – einstimmig: Schuldig. Über den Angeklagten wird eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro) verhängt. Da die Taten vor einer früheren Verurteilung geschahen, handelt es sich um eine Zusatzstrafe. Milderungs- und Erschwerungsgründe aus dem früheren Urteil sind daher ebenfalls zu berücksichtigen.

Mildernd wertet das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes, sein Geständnis sowie die teilweise Schadenswiedergutmachung. Erschwerend wirken hingegen das Zusammenkommen von Verbrechen und Vergehen, die Tatwiederholung, der lange Tatzeitraum und die Schadenshöhe.

Das Urteil ist rechtskräftig.