Strafgericht nahm Fahrlässigkeit an: Autolenker legte Vorwärts- statt Rückwärtsgang ein und verletzte Bekannten schwer. Verletzter wirft ihm in Zivilprozess Absichtlichkeit vor.
Am Mittwoch steht ein 80-Jähriger vor Gericht, der während einer Klima-Demonstration in eine junge Aktivistin fuhr. Die Betroffene brachte jedoch selbst keine Klage ein.
Neben rassistisch motivierten Taten und Aufrufen zum Hass werden auch solche aufgrund von Alter, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder Trans-Identität unter Strafe gestellt.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”