Beklagte Versicherungen des klagenden Gastronomen gehen von Brandstiftung aus und verweigern Zahlungen. Aber Ermittlungsverfahren gegen Lokalbetreiber wurde eingestellt.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster