Lange Haftstrafe für rückfälligen Neonazi
49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen