Ungewollte Schwangerschaft wegen defekter Spirale: Vorarlberger Fall geht an den EuGH
Das Bezirksgericht Bezau und Landesgericht Feldkirch sprachen der betroffener Frau 11.000 Euro Schmerzengeld zu. Nach einer Beschwerde des Herstellers legt das Höchstgericht den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof vor.