Urteil in zweiter Instanz bestätigt: Drei Jahre Haft nach Schlägen mit Baseballschläger. 2019 noch Freispruch wegen Notwehr. Danach neuer Prozess mit neuen Beweisen.
Gütliche Einigung in Zivilprozess um Schäden durch Fehlbehandlung. In Strafverfahren wird im Laufe des Jahres mit Anklage auch wegen schweren Betrugs gerechnet.