Nach Falschaussage und Freispruch: Anlagebetrüger muss nun doch ins Gefängnis
Betrugsopfer logen im ersten Prozess, in dem Angeklagte freigesprochen wurden. Im Wiederaufnahmeverfahren erfolgten jetzt aber Schuldsprüche für sechsstelligen Schaden.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen