Bei einem Absturz eines Privatjets bei Moskau sollen zehn Menschen gestorben sein. Wagner-Chef Jewgeni Prigoschin auf der Passagierliste gestanden haben.
Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.
Landesverwaltungsgericht stellte Verfahren ein: Weil im BH-Strafbescheid nicht angeführt wurde, Frau habe ihrem Hund durchs Einsperren im heißen Auto Schmerzen zugefügt.<br>
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”