Oberlandesgericht hob (nicht rechtskräftig) Kaufvertrag für Wohnung auf, weil Kaufpreis zu niedrig war und Zwangslage der verschuldeten Verkäuferin ausgenützt wurde.
Auch Oberlandesgericht hielt Zusatzstrafe von fünf Jahren und vier Monaten für angemessen. Angeklagter wurde schon 2004 für Missbrauch der anderen Nichte verurteilt.