Die Bawag hat sich mit der Arbeiterkammer geeinigt, und zahlt ihren Kunden Geld zurück. Betroffen sind vor allem Kunden, die über Giro- und Onlinekonten verfügen.
Gerichtsvollzieher eines Bezirksgericht bekämpfte mit dem Argument der Verjährung am Bundesverwaltungsgericht erfolglos einen Teil der ihm vorgeschriebenen Rückzahlungen.