Höchstgericht kippt Flächenwidmungsplan wegen eines Formalfehlers, der Plan muss nun bis Jahresende neu kundgemacht werden. Verfassungsjurist Peter Bußjäger ortet „Überforderung der Kleingemeinden".
<strong>VfGH hebt Verordnung nicht auf - das Ermittlungsverfahren der Stadt Bregenz war hinsichtlich Form- und Verfahrenserfordernissen offenbar ausreichend. Die juristisch unterlegene Fahrschule Frener wird nunmehr prüfen, ob der Standort neben dem Bregenzer Rathaus noch eine Zukunft hat.</strong>
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor wenigen Tagen bestätigt, dass im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt die verpflichtende sechsstündige Präventionsberatung für sogenannte Gefährder verfassungskonform ist.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen