Physische und verbale Gewalt unter verwandten Nachbarn: 83-Jähriger wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt, Geldstrafe auch für seinen Sohn.
16-Jähriger soll 13-Jährige mehrfach schwer missbraucht und einmal vergewaltigt sowie 11-Jährige einmal missbraucht haben. Noch kein Urteil im Prozess, der vertagt wurde.
Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen wegen schwerer Sachbeschädigung ist nicht rechtskräftig. Unmittelbar vor Vorfall wurde 27-Jähriger von Polizei aus Lokal verwiesen.
Gekündigte Klägerin fordert in Arbeitsprozess von Ex-Arbeitgeber Schadenersatz. Sie bemängelt, dass im Dienstzeugnis ihre Fachbereichsleitung erst mit 2018 datiert worden sei.
Ohne Verkehrsdelikt Führerscheinentzug für drei Jahre und neun Monate: Verwaltungsgerichte meinen, verurteilter Gewalttäter sei auch im Straßenverkehr gefährlich.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”