Vorkaufsrecht des Beklagten an Liegenschaftsanteilen der Schwester bleibt laut Höchstgericht aufrecht, weil klagender Immobilienmakler ihm Informationen vorenthielt.
Immobilienmakler Ambros Hiller über fehlende Finanzierungen, den massiven Einbruch in der Branche im vergangenen Jahr, gestiegene Ansprüche und die Zukunft des Einfamilienhauses.