Ungarn entlässt verurteilte Schlepper aus Haft
Die einzige Bedingung ist, dass sie Ungarn innerhalb von 72 Stunden verlassen. Die Freilassung ist nicht daran gebunden, dass die Betroffenen in ihren Heimatstaaten ihre Reststrafen verbüßen müssen.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen