Ein 27-Jähriger soll bei zwei Zwischenfällen Gewalt gegen seine Ex-Freundin angewandt haben. Dazu zählt: zu Boden werfen, schlagen, treten und bespucken.
Ein Messer in den Hals rammen und "Du wirst sterben": Ein 43-Jähriger soll einen langjährigen Bekannten bedroht haben. Vorstrafen, Wiederholungen und Alkohol beherrschen die Verhandlung.
Gewalt in der Familie: 51-Jähriger soll Mutter seiner Kinder geschlagen und bedroht haben. Drei Söhne, zwei von ihnen noch minderjährig, wurden als Zeugen befragt.
Syrer soll mit Gewalt versucht haben, von Araber Geld zu erpressen, der nicht mehr für ihn dealen wollte. Opfer soll daher Suizidversuch begangen haben. Noch kein Urteil im Prozess.
Mehrjährige Gefängnisstrafe für Erstangeklagten, der bei Home Invasion im Drogenmilieu ehemaligen Freund überfiel. Vorbestrafter Zweitangeklagter im Zweifel freigesprochen.
33-Jähriger drohte in Posting auf Instagram damit, mit seinem Auto in Bregenzer Straßenveranstaltung für Nicht-Heterosexuelle zu fahren und bezeichnete Teilnehmer als Dreck.
Frau behauptete bislang vergeblich, ihr Lebensgefährte habe sie vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und gestalkt. Verurteilt wurde ihr Freund nur wegen Sachbeschädigung.
Bezirksgericht gewährte Angeklagtem bedingte Haftstrafe. Berufungsgericht verdoppelte Gefängnisstrafe für vielfach Vorbestraften und wandelte sie in zu verbüßende um.
Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht